Alltagsmaskenpflicht ab dem 27. April 2020

Alltagsmaskenpflicht ab dem 27. April 2020

Viele Details zur Maskenpflicht, wie etwa Empfehlungen für die Schulen, mögliche Ausnahmen für den Schulbusverkehr oder die Ahndung von Verstößen, würden derzeit erarbeitet und am Donnerstag bekannt gegeben, kündigte Gesundheitsministerin Reimann an. Sie betonte, dass auch ein Schal oder ein Tuch als Alltagsmaske genutzt werden könne: „Es muss sich also niemand Sorgen machen, wenn er das bis Montag nicht schafft, noch eine Alltagsmaske zu kaufen oder zu nähen.“


Nach Auffassung der Landesregierungen von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist unter Beachtung regionaler Besonderheiten ein möglichst geschlossenes Vorgehen der staatlichen Ebenen im Umgang mit der Corona-Virus-Pandemie von zentraler Bedeutung für die Akzeptanz politischer Entscheidungen. Im Sinne eines gemeinsamen Vorgehens haben sich die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz sowie die Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen sowie dem Saarland darauf verständigt, ab dem 27. April 2020 die bisherige dringende Empfehlung, im ÖPNV und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung beziehungsweise eine sogenannte Alltagsmaske zu tragen, in eine Pflicht zu überführen. Bürgerinnen und Bürgern sowie Handelsunternehmen wird mit dem Inkrafttreten ab Montag die nötige Zeit gegeben, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Bis dahin gilt weiter die dringende Bitte an die Bürgerinnen und Bürger, im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel Mund und Nase zu bedecken.

Hierzu Ministerpräsident Stephan Weil: „Auch in Sachen Alltagsmasken ist ein gemeinsames Vorgehen möglichst aller Länder sinnvoll. Niedersachsen hat sich gemeinsam mit anderen Ländern entschieden, ab Montag Mund-Nasen-Bedeckungen im ÖPNV und beim Einkauf vorzuschreiben. Wir unterstützen damit auch zukünftige Lockerungen, die zu einer weiteren Belebung führen können. Entscheidend bleibt aber: der Infektionsschutz durch Alltagsmasken ist sinnvoll, damit andere Menschen nicht angesteckt werden können. Ich bitte aber alle Bürgerinnen und Bürger, nicht zu hohe Erwartungen an Mund-Nasen-Bedeckungen zu knüpfen. Am wichtigsten ist und bleibt eine strikte Einhaltung von Abstandsregeln und Hygienevorschriften.“

Ausgenommen von der Maskenpflicht seien Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sowie Menschen mit Erkrankungen, die das Tragen einer Maske nicht erlaubten. Konkret nannte Reimann Herz-Kreislauferkrankungen. Für die Mund-Nase-Bedeckung verlange die Landesregierung ausdrücklich keine professionelle Atemschutzmasken, diese seien medizinischem Personal vorbehalten, so die Ministerin. Zur Dauer der Maskenpflicht sagte Reimann, sie gehe davon aus, dass diese Verpflichtung über „viele Wochen und Monate“ anhalten werde.